Da ich meine Praxis seit Oktober 2019 (aus Altersgründen) als Privatpraxis fortführe, werden die Kosten nicht von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung nach, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Psychotherapie bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernommen wird. Die Regelungen der privaten Versicherungen sind hier entsprechend der abgeschlossenen Tarife unterschiedlich. In den meisten Fällen werden die Kosten jedoch bis zum 2,3 -fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) übernommen. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen gerne behilflich.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden psychotherapeutische Behandlungen nach entsprechender Antragstellung und Genehmigung zu dem Anteil, zu dem Sie beihilfeberechtigt sind, übernommen. Die notwendigen Formalitäten erledigen wir gemeinsam.
Selbstzahler: Wenn Sie die Behandlung selbst bezahlen wollen oder bei Paartherapie, Supervision oder Coaching, berechne ich den für Privatversicherte üblichen Satz von 92,50 € pro 50 Minuten.